Allgemeine Geschäftsbedingungen – I.D.E.A. Tanzschule Glienicke

§ 1 – Allgemein

1. Jede/r Kursteilnehmer/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift seine/ihre Sportgesundheit (bei Minderjährigen erfolgt dies durch die/den Erziehungsberechtigte/n) und ist verpflichtet, dem/der Trainer/in über gesundheitliche Einschränkungen vor Vertragsabschluss zu informieren. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

2. Ein Kurs findet statt, wenn mindestens 6 Teilnehmer/innen gemeldet sind. Die I.D.E.A. Mobile Tanzschule ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung an einem Kurs (Termin), den angemeldeten Teilnehmern abzusagen oder gegebenenfalls einen Alternativ-Kurs (Termin) in der Nähe vorzuschlagen.

3. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Fremde haben keinen Zutritt. Die Anwesenheit von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in den Kursen ist jederzeit gestattet. Um Voranmeldung wird gebeten.
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Um Störungen zu vermeiden, bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen. Für versäumte Stunden kann kein Ersatz geleistet werden.

4. Veranstaltungsorte und Kurszeiten (und deren Dauer) werden gesondert bekannt gegeben. Notwendige Änderungen (z.B. der Nutzungsverträge oder durch Schulveranstaltungen) behält sich die I.D.E.A. Mobile Tanzschule vor.

5. Der/die Kursteilnehmer/in haftet während der Aufenthaltszeit für verursachte Schäden oder Unfälle innerhalb der Kurszeit. Auf die von der I.D.E.A. Mobile Tanzschule zusätzlich abgeschlossene Unfall- oder sonstigen Versicherungen besteht kein Rechtsanspruch. Sachbeschädigungen in den angemieteten Räumen oder Hallen der I.D.E.A. Mobile Tanzschule werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Bei Verlust von Garderobe, Schmuck oder anderen Wertgegenständen kann keine Haftung übernommen werden.

6. Der/die Vertragspartner/in erklärt sich mit der Veröffentlichung oder sonstigen Verwendung des aufgenommenen Bildnisses des/der Kursteilnehmer/s/in, im Zuge von Fotografie-, Fernseh-, Film- oder Videoaufnahmen incl. Audio, im Zusammenhang mit der Teilnahme, während Kursen oder Veranstaltungen der I.D.E.A. Mobile Tanzschule, auch zu gewerblichen Zwecken selbst für dritte Personen, ohne irgendwelche Vergütungsansprüche ausdrücklich einverstanden.

7. Personenbezogene Daten der Kursteilnehmer/innen werden erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist und hierbei die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gewahrt.

§ 2 – Beitragszahlungen

1. Der Monatsbeitrag ist mit Fälligkeit zum 1. eines jeden Monats auf das Konto der I.D.E.A. Mobile Tanzschule zu überweisen. Die einmalige Aufnahmegebühr wird gemeinsam mit dem ersten Beitrag fällig. Einmalzahlungen sind bei Vertragsbeginn fällig.

2. Die Beiträge beinhalten vereinbarte Kursteilnahmen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, GEMA-Gebühren sowie Kosten für Trainer, Räumlichkeiten und Verwaltung. Die Gebühren für Teilnahmen an außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.B.: Auftritte, Wettbewerbe usw.) sind in den monatlichen Beiträgen nicht enthalten. Teilnahmen an Auftritten, Lehrgängen, Wettbewerben usw. sind als Sonderveranstaltungen nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Diese erfolgen freiwillig und werden gesondert in schriftlicher Form geregelt.

3. Zu Zeiten, an denen die Nutzung der Räume in den Schulen nicht möglich ist (gesetzliche Feiertage und Schulferien) findet kein Unterricht (Training) statt. Für diese Zeiten besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung oder Verrechnung. Grund hierfür ist, dass der für das Kursjahr (40 Wochen) zu zahlende Beitrag auf 12 Monatsraten kalkuliert wurde. Wird es der I.D.E.A. Mobile Tanzschule aus Gründen, die sie nicht zu verantworten hat (z.B.: höhere Gewalt), unmöglich Leistungen zu erbringen, so haben die Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatztraining.

4. Bei nicht gezahlten Beiträgen wird eine Mahngebühr von jeweils 6€ in Rechnung gestellt. Stundungen der Monatsbeiträge sind nicht möglich. Der Monatsbeitrag ist weiterhin zu entrichten, auch wenn der Kursteilnehmer, gleich aus welchem Grund, nicht am Kurs teilnehmen sollte. Ärztliche Atteste allein entbinden nicht von der Beitragspflicht (außer für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kur).

5. Nach Ablauf einer Vertragsperiode (6 bzw. 12 Monate) kann der Monatsbeitrag für die Kurse an die aktuellen Preise angepasst werden, falls diese sich seit Vertragsabschluss geändert haben sollten und die Bekanntmachung noch vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt.

§ 3 – Kündigungen

1. Bei groben Verstößen gegen den abgeschlossenen Vertrag, die Anordnungen der I.D.E.A. Mobile Tanzschule oder gegen die Hausordnung behält sich die I.D.E.A. Mobile Tanzschule die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung vor. Die I.D.E.A. Mobile Tanzschule ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der/die Vertragspartner/in mit der Zahlung in Höhe von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist. Kündigt die I.D.E.A. Mobile Tanzschule aus wichtigem Grund, ist die Teilnahme am Unterricht nicht mehr möglich und der für die restliche Vertragsdauer anfallende Monatsbeitrag sofort zur Zahlung fällig.

2. Der Kursteilnahmevertrag verlängert sich automatisch sofern er nicht 1 Monat vor Ablauf (Vertragsende) schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. Entscheidend ist das Datum des Poststempels.

3. Nach Ablauf der ersten Laufzeit (12 oder 6 Monate) kann der Vertrag jederzeit, mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

§ 4 – Nebenabreden und salvatorische Klausel

1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

2. Der Kursteilnahmevertrag bleibt bei einer möglichen Rechtsnachfolge bestehen. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.

3. Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.

(Stand Januar 2023)

    Wenn Sie Ihre Kursteilnahmevereinbarung kündigen möchten, können Sie dies gerne über das folgende Formular erledigen:

    Telefon

    Geburtsdatum (Pflichtfeld)

    Teilnahme / Kurs (Pflichtfeld)
    Kindertanz (Montag)Kindertanz (Dienstag)Hip Hop Streetdance (Montag)Hip Hop Streetdance (Dienstag)

    Kündigung zu Ende des Monats (Datum):

    oder
    nächstmöglich (siehe AGB §3-2./3.)

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